…noch in Arbeit…

  • Alle elektrischen Geräte dürfen erst nach einer Betriebsunterweisung benutzt werden, d.h. alle Geräte, Werkzeuge und Maschinen die Strom aus der Steckdose brauchen. Die Unterweisung ist spezifisch für jedes Gerät.
    • Die Betriebsunterweisung führt der Werkstattleiter auf Anfrage durch.
    • Die Unterweisung ist ein Jahr lang gültig.
    • Dies gilt auch für Handwerker und Experten, die ihre eigenen Maschinen gut kennen mögen.
    • Das Mindestalter für die Benutzung elektrischer Geräte ist 18 Jahre, soweit nicht anders in der Betriebsanweisung vermerkt.
  • der Werkstattleiter bzw. Kursleiter hat das Hausrecht.