…noch in Arbeit…
- Alle elektrischen Geräte dürfen erst nach einer Betriebsunterweisung benutzt werden, d.h. alle Geräte, Werkzeuge und Maschinen die Strom aus der Steckdose brauchen. Die Unterweisung ist spezifisch für jedes Gerät.
- Die Betriebsunterweisung führt der Werkstattleiter auf Anfrage durch.
- Die Unterweisung ist ein Jahr lang gültig.
- Dies gilt auch für Handwerker und Experten, die ihre eigenen Maschinen gut kennen mögen.
- Das Mindestalter für die Benutzung elektrischer Geräte ist 18 Jahre, soweit nicht anders in der Betriebsanweisung vermerkt.
- der Werkstattleiter bzw. Kursleiter hat das Hausrecht.